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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Haus Rosengarten“


Vermieterin:
Karin Böhler, Im Hörnle 4, 78479 Reichenau

 

1. Anreise / Abreise

Der Bezug ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich. Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit der Vermieterin individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieterin als gekündigt. Die Vermieterin oder deren Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Der vereinbarte Betrag für den gebuchten Zeitraum wird dann sofort und ohne Verzug zur Zahlung fällig.
 

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter (auch per E-Mail). Haustiere sind per se ausgeschlossen. Die Vermieterin kann jedoch frei auf Anfrage entscheiden.
 

3. Zusatzkosten

Grundsätzlich sind sämtliche Verbrauchsartikel, wie in einer Ferienwohnung üblich, vom Mieter selbst zu stellen. Er kann vorhandene Mittel nutzen, ist aber für die Neubeschaffung selbst verantwortlich.

Gestellte Gebrauchsartikel, wie Küchenausstattung, Handtücher, Bettwäsche sind in der vorhandenen Anzahl nutzbar, wie sie in der Ferienwohnung vorkommen. Wünscht der Mieter während seines Aufenthalts frische Gebrauchsartikel gestellt, so werden diese wie folgt bei Abreise zum Buchungspreis aufgerechnet.

3.1. Sonstige Zusatzleistungen

  • Satz Bettwäsche zusätzlich   (für 1 Doppelbett)                       € 15,- einmalig
  • Haustierendreinigungspauschale                                                      € 15,- einmalig
  • separate Schlafcouch (bei Belegung bis zwei Personen)      € 15,- pro Nacht
     

3.2  Änderungswünsche bei bereits verbindlich bestätigten Buchungen

  • Erfolgen die Änderungswünsche ausserhalb des kostenpflichtigen Stornierungszeitraums laut Punkt 6 dieser Bedingungen, so werden pro Änderungswunsch € 20,- in Rechnung gestellt.
  • Änderungswünsche innerhalb des Stornierungszeitraums werden bei Verkürzung des Zeitraums zusätzlich mit den Kosten laut Punkt 6. dieser Bedingungen belastet.
  • Stornierungen des kompletten Zeitraums fallen ausschliesslich unter Punkt 6. dieser  Bedingungen. Hierauf werden keine Änderungskosten erhoben.

3.3 Rabattierung

Allenfalls gewährte Sonder-Rabattierungen beziehen sich ausschliesslich auf die reinen Übernachtungspreise. Zusatzleistungen sind hiervon ausgenommen.
 

4. Kurtaxe

Die Kurtaxe wird von der Vermieterin erhoben und an die Gemeinde Reichenau komplett abgeführt. Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach dem geltenden Satz zum Zeitpunkt des Aufenthalts und kann daher zum in der Buchungsbestätigung dargelegten Satz variieren. Bei Anpassung der Kurtaxensätze nach Versand der Buchungsbestätigung ist die Vermieterin oder deren Vertreter verpflichtet, diese Änderung innerhalb 14 Tagen nach Inkrafttreten dem Mieter anzuzeigen.
 

5. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit der Buchungsbestätigung durch die Vermieterin oder deren Vertreter seine Gültigkeit. Die Bezahlung hat spätestens bei Abreise in bar zu erfolgen, kann aber auch vorab per Überweisung beglichen werden.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall oder Energie werden nicht erhoben. Im Übernachtungspreis sind sämtliche Nebenkosten, welche nicht unter Punkt 3. aufgeführt, inkludiert.
 

6. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 91. Tag vor Mietbeginn: € 50,- Aufwandspauschale
  • vom 90. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 30% der Übernachtungskosten
  • vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 55% der Übernachtungskosten
  • vom 14. Tag bis zum   8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tagen vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
 

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Vermieterin gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Defekte oder zu Bruch gegangene Gebrauchsartikel sind dem Vermieter spätestens am Abreisetag anzuzeigen.
 

8. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und dienen rein zum Zwecke der Verwaltung Ihres Aufenthalts
 

9. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die Vermieterin oder deren Vertreter sind jedoch gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
 

10. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
 

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.